Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass die Eigentums-Kommission in Nordzypern als gültiges inländisches Rechtsmittel anzusehen ist. Die Kommission ist eine Institution der Türkischen Republik Nordzypern, die international keine Souveränität genießt und nur von der Türkei anerkannt wird.
Gemäß des Gerichtsbeschlusses, der am 5.3.2010 fiel, müssen griechische Zyprer, die ihren 1974 bei dem Einmarsch der Türkischen Armee zurückgelassenen Grund und Boden wiedererhalten wollen, zuerst die heimischen Rechtsmittel ausschöpfen, bevor sie beim EGMR gegen die Verletzung der Menschenrechte durch die Türkei klagen können. Die Entscheidung, die vom EGMR anlässlich des Falls “Demopoulos vs Türkei und 7 andere“ gefällt wurde, ist endgültig.
cips/CNA
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